Definition
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Ein AVV nach Art. 28 DSGVO regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Er ist Voraussetzung für den rechtssicheren Einsatz von Cloud- und KI-Diensten.
